Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die ALTON GmbH (nachfolgend „ALTON“) erbringt Beratungs- und weitere Serviceleistungen für Unternehmen, die beabsichtigen, ihre Leistungen auf dem US-amerikanischen Markt anzubieten oder die dort bereits präsent sind. Zur Vorbereitung auf die Herausforderungen des Markteintritts in den USA veranstaltet ALTON u.a. Seminare und Workshops für Personen, die dort gewerblich oder selbstständig tätig werden möchten (nachfolgend „Kunde“). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von ALTON sowie der Seminarteilnehmer, soweit es den Erwerb von Tickets für die Veranstaltungen und sowie die Veranstaltungen selbst betrifft.

 

§1 Anmeldung zur Veranstaltung

  1. Eine Anmeldung zu den von ALTON veranstalteten Seminaren ist ausschließlich über die Webseite von ALTON möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn dem Kunden von ALTON eine gesonderte Erklärung über die Annahme des Vertragsangebots schriftlich oder in Textform zugeht.
  2. Eine einseitige Übertragung der Zugangsberechtigung durch den Kunden auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung durch einen Ersatzteilnehmer besteht nur nach Zustimmung durch ALTON. Hierauf besteht kein Anspruch.

 

§2 Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist sofort fällig und regelmäßig bereits bei der Anmeldung über das Buchungssystem auf der Webseite von ALTON zu bezahlen. Schlägt die Zahlung über das Buchungssystem fehl und kommt dennoch anschließend ein Vertrag zustande, hat die Zahlung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto von ALTON zu erfolgen.

 

§3 Beinhaltete Leistungen / Änderungen

  1. Im Ticketpreis enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Snacks, Gebäck und eine Getränkeauswahl in den Pausen sowie ein kleines Buffet in der Mittagspause. Die Anreise und gegebenenfalls notwendige Übernachtungen sind nicht im Preis enthalten.
  2. Die Ankündigungen zu den Referenten und den von ihnen behandelten Themen sind unverbindlich. ALTON hat das Recht, die Veranstaltungsinhalte auch kurzfristig zu modifizieren, Referenten zu ersetzen und andere notwendige Veränderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Die Rechte des Kunden bestimmen sich in allen anderen Fällen nach § 4 Abs. 6.

 

§4 Leistungsverweigerungs- und Kündigungsrechte

  1. ALTON darf dem Kunden, unbeschadet des Kündigungsrechtsnach Abs. 2, den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn das nach § 2 zu leistende Honorar auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto erfolgt ist. Auf die Entgegennahme einer Barzahlung am Veranstaltungsort durch ALTON oder ihre Repräsentanten besteht kein Anspruch.
  2. ALTON darf dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung verweigern oder ihn ausschließen, wenn er sich grob ungebührlich verhält, insbesondere, wenn er aggressiv auftritt, oder wenn er unter dem übermäßigen Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
  3. ALTON darf dem Kunden auch dann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern oder ihn ausschließen, wenn er ungenehmigte Werbeaktionen in oder unmittelbar vor den Veranstaltungsräumen durchführt. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
  4. ALTON darf den Vertrag mit dem Kunden kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des zu entrichtenden Honorars in Verzug gerät und die Zahlung auch nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist eingeht.
  5. ALTON darf den Vertrag mit dem Kunden bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn die Veranstaltung wegen einer absehbar zu geringen Beteiligung nicht durchgeführt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Die Beteiligung ist zu gering, wenn aufgrund des bisherigen Anmeldeverlaufs zu erwarten ist, dass bis zum Veranstaltungsbeginn weniger als 30 % der verfügbaren Tickets verkauft würden. Der ALTON insoweit zustehende Einschätzungsspielraum besteht bis zur Grenze von Willkür. Weitere beim Kunden angefallene Kosten außer dem Ticketpreis (z.B. Übernachtungskosten) sind nur unter den Voraussetzungen des § 6 ersatzfähig.
  6. Muss ALTON gegenüber der Veranstaltungsankündigung Veränderungen vornehmen, die nicht von § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 umfasst werden, setzt ALTON den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zur Kündigung binnen einer Woche zu. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen.
  7. Die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

 

§5 Urheberrechte

  1. Sofern dem Kunden Seminarunterlagen ausgehändigt werden, gehen diese Unterlagen – vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Einzelfall – in das Eigentum des Kunden über. Ihm wird das Recht eingeräumt, die Unterlagen in digitaler Form auf seinem eigenen privaten und Dienstrechner zu speichern. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
  2. Das Anfertigen von Foto- und Videoaufzeichnungen während der Veranstaltung in den Veranstaltungsräumen durch den Kunden ist untersagt.

 

§6 Haftung

  1. Die Haftung von ALTON für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund von Garantien. Ausgenommen sind auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder für Leistungen von ALTON, bei denen ALTON in besonderer Weise Vertrauen in Anspruch genommen hat. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftung von ALTON auf Schadensersatz ist begrenzt auf den typischerweise und vorhersehbar bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden.
  3. Ein Weiterbildungserfolg wird nicht geschuldet.

 

§7 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese durch die Parteien ausdrücklich und in Schriftform zum Gegenstand ihrer Abrede gemacht werden.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.