Florian von Eyb hat als deutsch-amerikanischer Rechtsanwalt (zugelassen in den USA (New York) und in Deutschland) in der U.S. Kanzlei Offit Kurman P.A. mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Raum Europas in den USA. Hierzu gehört die Beratung im amerikanischen Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Firmengründungen, Fusionen, Acquisitionen/Übernahmen, im Arbeitsrecht (u.a. Arbeits- und Trennungsverträge), gewerblichem Rechtsschutz, Sanktionsrecht, Visumsanträgen, doppelter Staatsbürgerschaft und im allgemeinen Vertragsrecht. Dabei unterstützt Herr von Eyb deutsche Mandanten beginnend mit der Strukturierung des ersten Markteintritts und fungiert als dauerhaftes Bindeglied zwischen dem deutschem Stammhaus und dem amerikanischem Tochter- oder Partnerunternehmen. Besonderes Augenmerk legt er stets auf den vorbeugenden Schutz der deutschen Muttergesellschaft und der handelnden Personen vor Haftung und Rechtsstreitigkeiten in den USA. Als deutscher und amerikanischer Anwalt bietet er nicht nur die Vorteile eines deutschen Muttersprachlers. Er kann zudem auch die rechtlichen, geschäftlichen und kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA aus beiden Perspektiven für den Mandanten erläutern und überbrücken.
Mit ca. 200 US-Anwälten ist Offit Kurman eine auf den Mittelstand ausgerichtete Full-Service Kanzlei, die nahezu alle bedeutenden Rechtsgebiete abdeckt. Als Teil des German Desks (2 weitere deutschsprachige Anwälte) fungiert Herr von Eyb auch als unterstützender deutscher Ansprechpartner bei der Beratung deutschsprachiger Mandanten durch amerikanische Spezialisten der Kanzlei in weiteren Rechtsgebieten wie z.B. Prozessen vor U.S. Gerichten, Markenrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht oder Familien- und Erbrecht (inkl. internationale Nachlass- und Vermögensplanung).